Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Symbol „durchgestrichene Mülltonne“
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de
Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.
Voraussetzung für die Annahme von Altgeräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass Sie ein Neugerät bei uns erworben haben und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen können.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Haben Sie bei uns ein neues Elektro-/Elektronikgerät erworben, bieten wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung, die Rücknahme von Altgeräten an.
Die Abfrage zur Altgeräteentsorgung erfolgt je nach System:
1. Rücknahme von Kleingeräten über Paketdienstleister (nach dem Einkauf bei uns):
Bitte senden Sie uns nach Ihrem Einkauf bei uns eine E-Mail an service@media-reich.de mit Ihrer Order-ID / Auftragsnummer und fragen die Rückgabe von Ihrem Altgerät an.
Sie erhalten anschließend alle wichtigen Informationen und ein vorfrankiertes Rücksende-Etikett per E-Mail von uns zugeschickt.
2. Rücknahme von Großgeräten über Spedition (nach dem Einkauf bei uns):
2.1. Sie haben online die Eingabemöglichkeit vor dem Kaufabschluss.
2.2. Sie haben online keine Eingabemöglichkeit und erhalten nach dem Kaufabschluss von uns eine E-Mail. Aus organisatorischen Gründen können wir Ihnen maximal 24 Stunden für Ihre Antwort gewähren.
Weitere Informationen und Bedingungen haben wir für Sie hier zusammengefasst.
1. Rückgabe von Altgeräten mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm
→ Sie bringen das Altgerät zur Rücknahmestelle
Kleinstgeräte können an vielen Rücknahmestellen in Ihrer unmittelbaren Umgebung, kostenfrei abgegeben werden. Z. Bsp. Elektrofachmärkte, Baumärkte oder Lebensmittelgeschäfte die auch Elektrogeräte verkaufen und > 800 m² sind. Bitte achten Sie auf die Aushänge oder fragen Sie die Mitarbeiter*innen.
Ein Neugerät muss dabei nicht erworben werden. Die Abgabe ist auf 3 Altgeräte beschränkt.
Nutzen Sie auch gerne den Rücknahmestellenfinder unter: www.take-e-back.de.
2. Rücknahme von Altgeräten über Paketdienstleister
→ Sie verpacken Ihr Altgerät und geben es im Paketshop ab
Nach dem Kauf eines Neugerätes, können Sie ein rückgabeberechtigtes Altgerät zurückgeben.
Dafür bieten wir Ihnen den Paketversand in Zusammenarbeit mit der take-e-way GmbH an.
Nach dem Kaufabschluss und Ihrer Anfrage zur Altgeräteentsorgung, erhalten Sie von uns eine Referenz-Nummer, einen Fragebogen und die Kontaktdaten von der take-e-way GmbH.
Voraussetzungen sind:
· Es kann immer nur ein 1:1 Austausch erfolgen, sprich neu gegen alt.
· Der Paketversand betrifft Altgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm
· Bei Abgabe im Paketshop:
- die längste Seite des Pakets darf 100 cm nicht überschreiten
- das Bruttogewicht (Karton + Inhalt) ist auf 20 kg begrenzt
· Bei Abholung zu Hause:
- die längste Seite des Pakets darf 175 cm nicht überschreiten
- das Bruttogewicht (Karton + Inhalt) ist auf 31,5 kg begrenzt
· Bei fest verbautem Akku ist folgendes zu beachten!
Es dürfen keine defekten oder unter Verdacht stehenden defekten Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien per Paket transportiert werden. Merkmale defekter Lithium-Batterien sind z. Bsp., aufgeblähtes Gehäuse, Geruch, Hitzeentwicklung.
Sind alle notwendigen Daten an die take-e-way GmbH übermittelt, werden Ihnen je nach Altgeräteart, alle notwendigen Kennzeichnungen, sowie Verpackungshinweise und das Label per E-Mail zugeschickt. Der Ausdruck erfolgt durch Sie.
Bei einem Verstoß gegen die Abgabe- und/oder Transportbestimmungen des Paketdienstleisters, müssen Sie ein weiteres Label eigenständig erwerben.
Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund wird Ihr Altgerät nur an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen gesendet. Das schützt die Umwelt vor Schadstoffen und schont die Rohstoffe.
Bei abweichenden Voraussetzungen oder auf Wunsch, können Sie eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe ansteuern. Rücknahmestellen finden Sie hier: www.take-e-back.de.
Bitte nehmen Sie Ihre Rechnung mit, damit Sie ggf. den Kauf des gleichartigen Neugeräts, bei dem angeschlossenen Händler nachweisen können.
3. Rücknahme von Altgeräten über Spedition bei Versand von Großgeräten
→ Mit Lieferung des Neugerätes, holen wir Ihr Altgerät zu Hause ab
Nach dem Kauf eines Neugerätes, können Sie ein rückgabeberechtigtes Altgerät zurückgeben.
Wenn eine Abfrage systemseitig vorgesehen ist, geben Sie bitte vor dem Kaufabschluss die Altgeräterückgabe mit an.
Für alle anderen rückgabeberechtigten Altgeräte, erhalten Sie von unserem Kundenservice, eine E-Mail. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus organisatorischen Gründen, maximal 24 Stunden für Ihre Antwort gewähren können.
Die Geräte, die mit Spedition geliefert werden können Sie im Warenkorb an den folgenden Versandarten erkennen:
- Spedition - Frei Bordsteinkante
- Spedition - Frei Verwendungsstelle (AV)
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis zur Wahl der Versandart:
- Bei der Versandart „Spedition - Frei Bordsteinkante“ wird Ihr Altgerät entsprechend auch von der Bordsteinkante abgeholt.
- Bei der Versandart „Spedition - Frei Verwendungsstelle (AV)“ wird Ihr Altgerät an der Verwendungsstelle im ausgebauten Zustand abgeholt.
Sie haben bei uns ein Elektro-/Elektronikgerät gekauft und möchten ein Altgerät der gleichen Art und Funktion (Kühlschrank vs. Kühlschrank etc.) im Austausch abgeben, dann bitten wir folgendes zu berücksichtigen:
Vorgaben für die Abholung eines Altgeräts
· Pro Neugerät kann je ein Altgerät der gleichen Geräteart zurückgenommen werden.
· Einbaugeräte und E-Herde müssen ausgebaut, deinstalliert/abgeschlossen und frei zugänglich sein.
· Altgeräte müssen vom Strom- und Wassernetz getrennt sein.
· Wasserreste müssen entfernt sein.
· Kühl- und Gefriergeräten müssen abgetaut sein.
· Entnehmbare Akkus/Batterien, Leuchtmittel oder Leuchtstoffröhren müssen entfernt sein und über eine zugelassene Sammel- oder Rücknahmestelle entsorgt werden.
· Fest verbaute Akkus oder Batterien dürfen nicht beschädigt sein.
· Altgeräten, die verdreckt sind, auslaufen, Wärmeentwicklung aufweisen oder physisch beschädigt sind, sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
· Personenbezogene Daten sind von Ihnen vor der Übergabe zu löschen.
Wird Ihnen ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, haben Sie gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Art und Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen.
Für Speditionsware gilt: Sie werden direkt im Bestellprozess aktiv befragt, ob Sie bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchten, oder Sie erhalten eine E-Mail von unserem Kundenservice.
Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, oder Sie erhalten keine E-Mail von unserem Kundenservice, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Sie können in diesem Fall die anderen oben genannten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.
Für Paketversand-Ware gilt: Bitte senden Sie uns nach Ihrem Einkauf bei uns eine E-Mail an service@media-reich.de mit Ihrer Order-ID / Auftragsnummer und fragen die Rückgabe von Ihrem Altgerät an.
Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Auf schadstoffhaltigen Batterien befinden sich die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien und Elektrogeräte sind durch dieses Zeichen, welches bedeutet das Batterien und Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, gekennzeichnet:
Haushalts-Batterien und –Akkus können überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte kleben Sie bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus), sowie bei Lithium-Batterien (Knopfzellen) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Bitte geben Sie defekte Batterien bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.
Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen
Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Leuchtmittel, Leuchten und Lampen kostenlos abgegeben.
Außerdem finden Sie zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe unter: www.take-e-back.de
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen.
Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Vermeiden Sie bei beschädigten Lampen Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Saugen Sie die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf. Lüften Sie den Raum für ca. 30 Minuten.
Glühbirnen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden.
Sind Sie sich nicht sicher, um was für einen Lampentyp es sich handelt, dann geben Sie diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.
Datenschutz
Zur Erfüllung unserer Rücknahmepflicht, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der take-e-way GmbH, unter anderem den Paketversand von bestimmten Altgeräten an.
Dafür werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt. Die Verwendung Ihrer übermittelten Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ermittelt werden die Daten über einen Fragebogen.
Ihre Daten sind erforderlich zur Erstellung des Versandlabels und für den Postversand.
Der Empfänger des Paketes ist eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage und wird bei Übergabe des Pakets, der Abfallbesitzer. Eine Rückholung ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die take-e-way GmbH gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) finden Sie hier:
www.take-e-way.com/contact/data-protection und Take-e-way GmbH | Datenschutzbestimmungen | take-e-back
Zur Schonung der Ressourcen und korrekten Entsorgung der Schadstoffe, wird Ihr Elektronik-/Elektroaltgeräte nur an eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage verschickt.
Alle Materialien werden gemäß Abfallstrom verwertet.
Datenlöschung / Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer eigenständig verantwortlich ist.
Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/